Ratgeber: Schädlingsbekämpfung Berlin von A bis Z
Berlin ist groß, alt und dicht bebaut. Genau das macht die Stadt für Schädlinge attraktiv. Hier erfahren Sie, welche Regeln für die Schädlingsbekämpfung Berlin gelten, wer was bezahlt und wie Sie einem neuen Befall vorbeugen.
Warum Schädlingsbekämpfung in Berlin besonders gefragt ist
Rund ein Viertel aller Berliner Wohnungen, genau 25,8 Prozent, liegt in Häusern, die vor 1919 gebaut wurden. In der inneren Stadt sind es sogar 49 Prozent. Alte Dielen, Zwischendecken und Kellergewölbe bieten Mäusen, Ratten und Schaben viele Verstecke. Unter der Stadt liegen dazu fast 10.000 Kilometer Kanäle, davon 1.970 Kilometer Mischkanalisation, überwiegend innerhalb des S-Bahn-Rings.
Hinzu kommt das Klima: Nach Angaben des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg vermehren sich Ratten in milderen Wintern besser und schneller. Für die Schädlingsbekämpfung Berlin heißt das, dass Befall nicht nur im Sommer ein Thema ist, sondern das ganze Jahr.
Rattenbefall in Berlin: Meldepflicht seit Mai 2026
Seit dem 9. Mai 2026 gilt die neue Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung (SchädlBekV) vom 22. April 2026. Sie ersetzt die alte Verordnung von 2011. Nach § 5 muss die verantwortliche Person einen Rattenbefall unverzüglich dem Gesundheitsamt des zuständigen Bezirksamts melden und eine Fachkraft mit der Bekämpfung beauftragen. Verantwortlich sind vor allem Eigentümer, Hausverwaltungen und Nutzungsberechtigte.
Die Meldung ist gebührenfrei und geht per Brief, E-Mail oder Telefon. Als Fachkraft gilt, wer eine Prüfung als Schädlingsbekämpfer abgelegt hat oder eine gleichwertige Sachkunde nachweist. Beginn und Abschluss der Bekämpfung werden dem Bezirksamt mitgeteilt, mit einer Bescheinigung über Mittel, Verfahren und Ergebnis. Wer den Befall nicht meldet oder ohne Fachkraft bekämpft, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wie ernst die Bezirke das nehmen, zeigt Neukölln: Wegen starken Rattenbefalls gilt rund um den Hermannplatz seit August 2026 ein Fütterungsverbot für wildlebende Tiere, mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Wer Ratten bemerkt, sollte deshalb nicht abwarten und die Schädlingsbekämpfung Berlin früh einschalten.
Ratten, Kakerlaken, Mäuse: wer meldet was?
Nicht jeder Schädling ist meldepflichtig. Für die Schädlingsbekämpfung Berlin gilt diese Faustregel aus der Verordnung und dem Service-Portal des Landes:
- Ratten: immer meldepflichtig, auf privatem Grund beauftragt der Eigentümer die Bekämpfung, auf öffentlichem Grund übernimmt sie das Bezirksamt.
- Schaben, Pharaoameisen, Fliegen: nur in besonders gefährdeten Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und Gemeinschaftsunterkünften.
- Wespen, Mäuse, Mücken, Käfer: nicht meldepflichtig.
- Asiatische Tigermücke: neu in der Verordnung, die Bekämpfung übernimmt das Bezirksamt. Eine Population ist in Neukölln und Treptow-Köpenick bekannt.
- Ratten auf der Straße: Sichtungen im öffentlichen Straßenland kann jeder dem Gesundheitsamt oder Ordnungsamt melden.
Schädlingsbekämpfung in der Mietwohnung: wer zahlt?
Mieterinnen und Mieter wenden sich bei Befall zuerst an Vermieter oder Hausverwaltung, so empfiehlt es auch das Land Berlin. Die Kosten der Ungezieferbekämpfung zählen nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten. Umlegbar sind nach Ansicht der Berliner MieterGemeinschaft aber nur wiederkehrende Kosten, etwa regelmäßige Vorbeugung in Keller und Treppenhaus. Eine einmalige Rattenbekämpfung trägt danach der Vermieter.
Schränkt ein Befall die Nutzung der Wohnung ein, kann nach § 536 BGB eine Mietminderung in Betracht kommen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab. Eine schriftliche Dokumentation der Schädlingsbekämpfung Berlin hilft Ihnen in beiden Fällen, gegenüber Vermieter wie Verwaltung.
Wespennest oder Hornissen: was in Berlin erlaubt ist
Die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe nisten gern in dunklen Hohlräumen von Gebäuden, etwa im Rollladenkasten. Ihre Nester dürfen ohne Genehmigung entfernt werden. Die anderen Wespenarten und vor allem Hornissen sind dagegen besonders geschützt. Für das Umsiedeln oder Entfernen eines Hornissennestes braucht es eine Befreiung.
Zuständig ist in Berlin nicht der Bezirk, sondern die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Nach telefonischer Beratung und einer Begutachtung vor Ort wird der Antrag gestellt. Bei der Schädlingsbekämpfung Berlin klären wir deshalb zuerst, welches Insekt Sie vor sich haben.
Schädlingsbekämpfung Berlin: so beugen Sie vor
Die beste Schädlingsbekämpfung Berlin ist die, die gar nicht erst nötig wird. Die Berliner Verordnung nennt in § 7 genau die Punkte, die einen Rattenbefall verhindern. Sie helfen auch gegen Mäuse und Schaben:
- Lebensmittel- und Bioabfälle rattensicher entsorgen, Tonnen geschlossen halten.
- Vorräte in festen, verschlossenen Behältern lagern.
- Sperrmüll und Bauschutt nicht im Hof liegen lassen.
- Schadhafte Leitungen und deren Durchführungen ins Gebäude abdichten lassen.
- Risse und Löcher am Gebäude ausbessern, vor allem im Keller.
Eichenprozessionsspinner und Tauben in Berlin
Mit vielen Eichen in Parks und an Straßen hat Berlin ideale Bedingungen für den Eichenprozessionsspinner. Die Brennhaare der Raupen reizen Haut, Augen und Atemwege. Befallene Bereiche meiden Sie am besten von Mitte Mai bis Ende Juli, Nester sollten Sie nie selbst entfernen, auch nicht im eigenen Garten. Befall auf öffentlichen Flächen melden Sie dem Straßen- und Grünflächenamt Ihres Bezirks.
Gegen Tauben an Balkon und Fassade helfen Netze, Spikes und Spanndrähte, die die Tiere fernhalten, ohne sie zu verletzen. Auch dafür ist die Schädlingsbekämpfung Berlin von Falkor24 der richtige Ansprechpartner.
Stand der Angaben: 17. Oktober 2026
Quellen zu den Angaben auf dieser Seite