Wissen für Münchner: Schädlingsbekämpfung München verständlich erklärt
Wer meldet Ratten, wer zahlt den Kammerjäger, und darf ein Hornissennest einfach weg? Hier finden Sie die Regeln, die in der Landeshauptstadt gelten, mit den zuständigen Stellen der Stadt. So wissen Sie vor dem Anruf bei der Schädlingsbekämpfung München, was auf Sie zukommt.
Warum München Ratten und Schaben so viel bietet
München ist mit 4.844 Einwohnern je Quadratkilometer die am dichtesten bevölkerte Gemeinde Deutschlands, und rund 47 Prozent des Stadtgebiets sind bebaut, betoniert oder asphaltiert. Wo so viele Menschen auf engem Raum leben, fallen Speisereste und Abfälle an, von denen Ratten, Mäuse und Schaben leben. Unter der Stadt liegt dazu ein Kanalnetz der Münchner Stadtentwässerung mit 2.436 Kilometern, davon 1.227 Kilometer begehbare Kanäle.
Das Gesundheitsreferat nennt die Orte, an denen sich Ratten immer wieder einnisten: Bahnhöfe mit ihren Vorplätzen, die Altstadt innerhalb des Altstadtrings mit Stachus und Altem Botanischem Garten, Parks wie den Englischen Garten und den Nymphenburger Park sowie die Isar und Bäche wie Eisbach, Würm oder Hachinger Bach. Für die Schädlingsbekämpfung München heißt das: Befall ist kein Problem einzelner Viertel, sondern kommt in allen 25 Stadtbezirken vor.
Ratten melden: so arbeitet das Münchner Gesundheitsreferat
Für Ratten ist in München das Gesundheitsreferat zuständig, genauer die Abteilung Kreisverwaltungsaufgaben in der Schwanthalerstraße 69. Es nimmt Meldungen per E-Mail an rattenbefall.gsr@muenchen.de entgegen, die Meldung kostet nichts. Angeben sollten Sie Ihren Namen, eine Rückrufnummer für tagsüber und möglichst genau, wo und wann Sie die Tiere gesehen haben. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz, denn Ratten gelten als Gesundheitsschädlinge.
Bestätigt sich ein Befall bei der Kontrolle, erlässt das Gesundheitsreferat nach eigenen Angaben Bekämpfungsanordnungen gegenüber den Grundbesitzern. Eigentümer und Nutzungsberechtigte sind angehalten, Ratten auf ihrem Grundstück bekämpfen zu lassen, und zwar unabhängig davon, woher die Tiere kommen. Die Kosten auf Privatgrund tragen sie selbst. Auf städtischen Flächen wie Grünanlagen beauftragt das Baureferat eine Fachfirma.
Wie ernst das genommen wird, zeigte sich im Juni 2026 in Laim: Wegen Rattenbefalls ließ das Baureferat auf Weisung des Gesundheitsreferats einen Spielplatz am Käthe-Bauer-Weg für die Dauer der Bekämpfung sperren. Auf Ihrem eigenen Grundstück übernimmt die Schädlingsbekämpfung München von Falkor24 die Bekämpfung bis zur Nachkontrolle.
Zuständige Stellen in München auf einen Blick
Nicht jeder Schädling ist ein Fall für die Behörden. Diese Übersicht stützt sich auf die Angaben der Landeshauptstadt:
- Ratten: Meldung an das Gesundheitsreferat, Bekämpfung auf Privatgrund durch den Eigentümer oder eine Fachfirma.
- Mäuse und andere Nager: nimmt das Gesundheitsreferat nicht als Meldung an, die Bekämpfung ist Sache des Eigentümers.
- Kakerlaken, Mäuse oder Ratten im Lebensmittelbetrieb: Meldung an die Bezirksinspektionen des Kreisverwaltungsreferats.
- Hornissen: artenschutzrechtliche Befreiung bei der Unteren Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz.
- Vermüllte Grundstücke und Abfall auf der Straße: privat per E-Mail an die Abfallrechtsstelle der Stadt, auf städtischem Grund an das Rein-und-Sauber-Telefon der Stadt.
- Asiatische Tigermücke: verdächtige Exemplare an den Mückenatlas oder an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Ungeziefer in der Münchner Mietwohnung: Rechte und Kosten
Mieterinnen und Mieter zeigen einen Befall zuerst dem Vermieter an, und zwar unverzüglich. Darauf weist die Mietberatung der Stadt in ihrem Infoblatt zu Mängeln in der Wohnung hin. Mängel während der Mietzeit muss nach § 535 BGB der Vermieter beseitigen. Wer den Mangel nicht anzeigt, riskiert, selbst für Folgeschäden einzustehen.
Die Betriebskostenverordnung nennt in § 2 Nr. 9 ausdrücklich die Ungezieferbekämpfung als umlagefähige Position. Ob ein bestimmter Einsatz umlagefähig ist, hängt vom Einzelfall und vom Mietvertrag ab. Schränkt ein Befall die Nutzung der Wohnung ein, kann nach § 536 BGB eine Mietminderung in Frage kommen. Feste Prozentsätze gibt es nicht, entscheidend ist laut städtischer Mietberatung der Umfang der Beeinträchtigung. Eine schriftliche Bescheinigung der Schädlingsbekämpfung München hilft, den Befall und seine Beseitigung zu belegen.
Wespen, Hornissen, Hummeln: was in München erlaubt ist
Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt sitzt im Referat für Klima- und Umweltschutz in der Blumenstraße 28b. Sie stellt klar: Wespen stehen unter allgemeinem Artenschutz, ein Nest darf aber entfernt werden, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt. Das ist etwa der Fall, wenn das Nest im Rollladenkasten der Balkontür sitzt oder jemand im Haushalt allergisch reagiert. Eine Befreiung der Behörde braucht es dafür nicht.
Hornissen sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Für das Umsiedeln oder Entfernen ihres Nestes beantragen Sie online eine Befreiung bei der Unteren Naturschutzbehörde, für Hummeln und andere Wildbienen ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Die Behörde selbst entfernt keine Nester und beauftragt keine Firma. Das übernimmt die Schädlingsbekämpfung München von Falkor24, bei Hornissen erst mit der Genehmigung.
Gut zu wissen: Wespen- und Hornissennester sind nur eine Saison bewohnt. Junge Königinnen beginnen laut Stadt im April mit dem Bau, bemerkt werden die Nester meist erst im Juni oder Juli.
Vorbeugen in München: Tipps der Stadt gegen Ratten und Wespen
Am wirksamsten ist Schädlingsbekämpfung München, bevor sich ein Befall festsetzt. Die Stadt empfiehlt dazu einfache Regeln:
- Müll nur in die Tonne, nie daneben, Deckel immer geschlossen halten, defekte Tonnen tauschen lassen.
- Speisereste in die Biotonne geben, nicht auf den Kompost und nicht in die Toilette.
- Futter für Haustiere nicht offen stehen lassen, keine Tauben, Enten oder Eichhörnchen füttern.
- Rollladenkästen bis Ende März beidseitig abdichten und den Rollladen im April oft bewegen.
- Stehendes Wasser in Untersetzern, Gießkannen und Regentonnen vermeiden, das hilft gegen die Tigermücke.
Taubenfütterungsverbot und Tigermücke in München
Seit 2018 gilt in München die Taubenfütterungsverbotsverordnung. Wer verwilderte Stadttauben füttert oder Futter für sie auslegt, kann mit einem Bußgeld belegt werden, Anzeigen nimmt die Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferats entgegen. Sitzen die Vögel dauerhaft auf Ihrem Balkon oder Sims, schützen Netze, Spikes und Spanndrähte das Gebäude, ohne die Tauben zu verletzen. Auch das übernimmt die Schädlingsbekämpfung München.
Neu im Stadtgebiet ist die Asiatische Tigermücke. Laut Gesundheitsreferat haben sich in München verschiedentlich kleine Populationen angesiedelt, 2025 gab es erste Funde in Großhadern und Laim. Eine Krankheitsübertragung ist in München bisher nicht bekannt. Die Stadt bittet darum, Brutstätten wie Regentonnen und Untersetzer zu leeren oder abzudecken.
Stand der Angaben: 17. Oktober 2026
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